Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
seit einer guten Woche arbeitet das Autozentrum Matthes GmbH (im Folgenden Matthes genannt) teilweise mit Hilfe seines Anwalts mit großer Intensität daran, den BVfK zu schwächen und das Ansehen meiner Person wie auch des Verbandes zu beschädigen. Es wird das Bild eines auf großem Fuß lebenden Vorstands gezeichnet, der sich dieses Luxusleben auf Kosten von Vereinsgeldern leistet.
Während im Anwaltsschreiben noch geschickt Konjunktiv und Vermutungen dominieren und es lediglich wenige Fakten sind, die für sich genommen auch überhaupt nicht problematisch sind, geht man in der inzwischen einsetzenden Telefonakquise deutlicher zur Sache: Hier geht es nicht mehr um "könnte / vielleicht" oder "was wäre wenn", sondern hier wird von angeblich bewiesenen Tatsachen wirtschaftskriminellen Ausmaßes gesprochen:
Folgende Zitate wurden aus Telefonaten von Matthes an BVfK-Mitglieder übermittelt:
- Der Vorstand des BVfK beziehe ein monatliches Gehalt in Höhe von 20.000,00 bis 60.000,00 EUR.
- Die BVfK Dienstleistungs GmbH unterhalte eine Chartergesellschaft mit 4 Schiffen.
- Der Vorstand des BVfK und die Verwaltungsratsmitglieder würden Geld auf Luxuskreuzfahrten verprassen.
- Herr Klein und ein anderer Vertreter der BVfK-Gremien machten sich die Taschen voll
- Es bestünde eine Zwangsmitgliedschaft im Verband; Matthes versuche aus dem Verband auszutreten, was ihm nicht gelinge, da der Verband ihn nicht austreten lasse.
- Die BVfK Mitglieder müssten einzeln für die Fehler des Vorstands haften.
- Die BVfK-Mitglieder würden durch die Aktivitäten von Matthes zukünftig ihre Mitgliedsbeiträge teilweise zurück erstattet bekommen.
Hierzu erkläre ich: Das ist alles frei erfunden und kompletter Unsinn!
Richtig ist:
- Ich beziehe ein monatliches Gehalt im 4-stelligen Bereich.
- Es gibt keine Chartergesellschaft.
- Ich besitze privat ein 8 Jahre altes Segelboot mit einem Zeitwert von ca. 8.000,- €.
- Ich habe noch nie eine Kreuzfahrt gemacht.
- Verwaltungsratsmitglieder haben vom BVfK bis heute keinerlei Vergütung erhalten, nicht mal eine Aufwandsentschädigung.
- Zur angeblichen Zwangsmitgliedschaft von Matthes erübrigt sich jegliche Stellungnahme!
- Es besteht keine rechtliche Grundlage für eine irgendwie geartete Haftung der Mitglieder des Verbandes für dessen Verbindlichkeiten.
Im Grunde genommen wird dem kritischen Betrachter schnell klar, dass das alles nicht zusammenpasst. Bereits mein angebliches Gehalt würde ja 80 bis 100 Prozent der Mitgliedsbeiträge aufzehren.
Zur Vorgeschichte: Ursprung des Geschehens sind Auseinandersetzungen zwischen dem BVfK und Matthes, die auf wettbewerbsrechtlich problematischen Werbemethoden beruhen. Hierzu wird ein umfangreiches Dossier geführt.
In Kurzform: Mitte 2013 gab es erste Beschwerden über Matthes, unter anderem wegen Aufpreisforderungen für Barzahlung. Matthes wurde angeschrieben und auf die Problematik hingewiesen (der BVfK mahnt nicht sofort wegen jeder Kleinigkeit ab). In einem Telefonat versprach M. salbungsvoll, seine Hausjuristen würden das alles korrigieren. Monatelang geschah jedoch gar nichts. Dafür gab es weitere Hinweise und Beschwerden. Daraufhin erfolgte die erste Abmahnung. Matthes erschien sofort persönlich beim BVfK und erklärte vor Zeugen, er könne seine Geschäftspraktiken nicht ändern, da sonst seine Mitarbeiter den Job verlieren würden. Wir haben entgegnet, dass diese dann bei den Händlern, die korrekt anbieten und folglich bessere Geschäfte machen, schon eine neue Anstellung finden würden. Matthes kündigte daraufhin an, er wolle sich nun Hilfe beim BfI holen.
Es folgten weitere Beschwerden und Abmahnungen durch den BVfK, teilweise mit gerichtlichen Folgen. Zwischenzeitlich wuchs der Druck auf den BVfK, für Ordnung zu sorgen, da man nicht mehr länger zu sehen wolle, wie Matthes anderen Kollegen das Geschäft wegnimmt. Daraufhin haben Vorstand und Verwaltungsrat gemäß Satzung die Kündigung der Mitgliedschaft von Matthes ausgesprochen. Dagegen ist Matthes, der immer so gerne fordert, man müsse doch nicht immer direkt abmahnen und Gerichte einschalten, ohne jegliche Vorankündigung klageweise vorgegangen.
Das Landgericht Köln zeigte sich irritiert und regte den Dialog an. Wir luden daraufhin Matthes zum Gespräch ein, was eigentlich recht konstruktiv verlief.
Ich schlug vor, ihm eine weitere Chance zu geben und die Aspekte der Verbandspolitik im Umgang mit Wettbewerbsverstößen in einer größeren Mitgliederrunde zu diskutieren. Das Ergebnis würde dann den zukünftigen gegenseitigen Umgang miteinander bestimmen. Ich habe Matthes sogar darüber hinaus angeboten, mich bei den kritischen Mitgliedern für ihn zu verbürgen, würde allerdings im Gegenzug auch erwarten, dass es erst gar nicht mehr zu Beschwerden komme.
Gesagt getan, es wurden Terminvorschläge übermittelt, sogar passenden Möbel fürs Besprechungszimmer für die größere Runde angeschafft (die brauchten wir irgendwann sowieso).
Resonanz: NULL! Keine Reaktion mehr. Die geplante Runde fand nicht statt. Das Landgericht Köln entschied, dass Matthes Mitglied bleiben müsse, da wir ihn nicht ordnungsgemäß angehört hätten. Der vorausgegangene Dialog würde diesen Anforderungen nicht entsprechen.
Es folgten weitere Wettbewerbsverstöße, daraufhin ein neues Ausschlussverfahren unter Berücksichtigung der Auflagen des Landgerichts. Dagegen ging Matthes erneut gerichtlich vor. Diesmal gab es direkt drei Verfahren, eines befasst sich mit dem einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung, Matthes aus dem BVfK auszuschließen. Dieses Verfahren, wie auch ein weiteres, ist noch nicht abgeschlossen.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass zuvor die Mitglieder über eine Online-Abstimmung gefragt wurden, wie man mit einem Mitglied, welches die bei Matthes festgestellten Geschäftspraktiken anwendet, verfahren soll. Die große Mehrheit der Mitglieder hat beim Online-Verfahren wie auch bei der Mitgliederversammlung für einen Verbandsausschuss gestimmt.
Welches Ziel verfolgt Matthes? Nach der Überzeugung von BVfK-Vorstand und den zuständigen Verbandsjuristen funktioniert das Unternehmen Matthes bei korrekter Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften wie auch der des Verbandes nicht mehr, oder zumindest nicht mehr so gut. Ein Blick in die online abrufbare Bilanz des Unternehmens aus 2014 liefert auch erstaunlich niedrige Umsatzzahlen im Vergleich zur angeblichen Unternehmensgröße, bzw. Mitarbeiterzahl.
Kann es also sein, dass man die seit ca. 10 Tagen laufende Kampagne gegen den BVfK und seinen Vorstand mit geschäftlichen Problemen von Matthes zusammenhängen? Schließlich muss Matthes seit 2014 in Folge der BVfK-Maßnahmen auf so manche Werbemethode verzichten.
Kann es also sein, dass diese Rufmordkampagne und der Versuch, Verbandsführung und Satzung zu ändern, dazu dienen, dem eigenen Unternehmen wieder ungehinderte Marktchancen zu ermöglichen?
Oder hat Matthes tatsächlich das Wohl des BVfK und seiner Mitglieder im Auge?
Niemand ist unentbehrlich und auch ein Ansgar Klein natürlich nicht. Doch wo ist das Schattenkabinett von Herrn Matthes? Weder ist bis heute ein Matthes-Verbündeter bekannt, der das Ruder übernehmen könnte, noch überhaupt jemand, den Matthes im Vorfeld seiner Kampagne auf seine Seite ziehen konnte.
Oder wäre es nicht der normale Weg gewesen, zunächst einmal ein paar Gleichgesinnte zu sammeln und spätestens dann beim Vorstand die im Anwaltsschreiben gestellten Fragen zu stellen? Oder geht es garnicht um deren Beantwortung sondern nur darum, eine Stimmung zu erzeugen, um jemanden zu beseitigen, der den eigenen Zielen im Weg steht?
Übrigens wird es auf alle von Matthes aufgeworfenen Fragen in Kürze Antworten geben, welche auch die Konstruktion mit der GmbH plausibel und im Sinne des Verbandes erklären.
Des Weiteren scheut der BVfK-Vorstand auch keine Mitgliederversammlung. Wer eine solche aus den von Matthes angeführten Gründen fordert, möge sich bitte direkt beim BVfK-Vorstand melden. Dazu braucht es nicht die Hilfe von Matthes und dessen Anwalt.
Ich hoffe, verehrte BVfK-Mitglieder dieser Spuk ist bald zu Ende. Er beschäftigt das gesamte BVfK-Team seit nunmehr einer Woche. Wir hätten mit der Zeit lieber besseres angefangen, um noch mehr Gutes für Ihren Autohandel zu tun, womit bewiesen sein dürfte, wie desaströs und ausschließlich eigennützig das Vorgehen von Matthes ist.
Zum Schluss möchte ich Sie bitten, mir und dem gesamten BVfK auch weiterhin das Vertrauen zu schenken. Wir werden Sie davon überzeugen, dass es keinen Anlass gibt, daran zu zweifeln. Bedenken Sie bitte auch, dass ein solches Treiben, wie Matthes es nun meint, aufgedeckt zu haben, sicherlich nicht erst nach 16 Jahren aufgefallen wäre – schon gar nicht bei seriösen feien Kfz-Händlern, die bekanntermaßen auch ein Näschen für Leute mit krummen Geschäften haben.
Bitte erkennen Sie auch die drohende Gefahr, den Verband in seinen Grundsätzen für Qualität und Seriosität verändern zu wollen. BVfK und BVfK-Siegel sind in 16 Jahren zum Markenzeichen geworden. Das hat seinen Preis und wird nicht erreicht durch Vorstandsphrasen, die nicht zum Geschäftsgebaren der Mitglieder passt.
Also: Sie arbeiten dafür, dass Ihr Verband es auch mit Überzeugung verkünden kann!
Es dient alles dem Ziel:
„Alles Gute für Ihren Autohandel!"
Und heute einmal ganz besonders:
„Alles Gute für unseren BVfK!“
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de